Brandschutztüren / -tore
Brandschutztüren (besser: Feuerschutzabschlüsse) haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer und Rauch zu sichern.
Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden.
Feuerschutzabschlüsse müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Teilweise verfügen Feuerschutzabschlüsse über Feststellanlagen, welche die Feuerschutzabschlüsse offen halten. Über autarke Brandmelder gesteuert, werden diese Brandschutztüren bei Branddetektion automatisch geschlossen.
Brandschutztüren müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als sog. "Feuerschutzabschlüsse" oder "Rauchschutzabschlüsse" bauaufsichtlich zugelassen sein. Diese Zulassungen werden in der Regel für 5 Jahre erteilt und auf Antragsstellung auch ggf. verlängert.
Folgende Bestandteile sollten bei einer ordnungsgemäß eingebauten Feuerschutztür vorhanden sein:
- Zulassungsschild auf dem Türblatt,
- Übereinstimmungserklärung der Montagefirma (des Errichters) über den sachgerechten Einbau und zulassungskonforme Montage der Tür,
- Wartungsanleitung,
- Zulassungsbescheid des DIBt.