Bitte akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies, damit wir unserere Webseite für Sie optimal gestalten und stetig verbessern können. Informationen zur Verwendung von Cookies erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

BrandschutzbeauftragterBrandschutzbeauftragter

In Unternehmen und Einrichtungen werden Personen benötigt, die die Belange des Brandschutzes firmenintern und gegenüber Behörden, Versicherern sowie Planern vertreten.

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden sind Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Der Unternehmer bzw. der Leiter einer Einrichtung trägt jedoch die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe in seinem Betrieb. Die vielfältigen und umfangreichen Aufgaben können es erforderlich machen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, dem diese Aufgaben übertragen werden. Dies kann auch ein externer Anbieter sein!

In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder auf Grund gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte zwingend notwendig sein. Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutz-Ordnung (Teil A,B,C)
  • Mitwirken bei Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutz-Bestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietung und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutz-Konzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • und Vieles mehr

Unter Umständen kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten von der Feuerversicherung bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden. Sprechen Sie Ihren Versicherungsvertreter darauf an!