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Brandschutztüren & BrandschutztoreBrandschutztüren & Brandschutztore

Brandschutztüren, genauer „Feuerschutzabschlüsse“, sichern Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer und Rauch.

Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung bzw. Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden.

Feuerschutzabschlüsse müssen selbst schließen und dürfen nicht mit Keilen oder Ähnlichem offen gehalten werden. Teilweise sind auch Feststellanlagen integriert. Über autarke Brandmelder gesteuert schließen sich Brandschutztüren bei Branddetektion automatisch.

Brandschutztüren müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als sog. "Feuerschutzabschlüsse" oder "Rauchschutzabschlüsse" bauaufsichtlich zugelassen sein. Zulassungen werden in der Regel für 5 Jahre erteilt und auf Antragsstellung ggf. verlängert.

Wichtigste Bestandteile einer Feuerschutztür:

  • Zulassungsschild auf dem Türblatt,
  • Übereinstimmungserklärung der Montagefirma (des Errichters) über den sachgerechten Einbau und zulassungskonforme Montage der Tür,
  • Wartungsanleitung,
  • Zulassungsbescheid des DIBt.