Bitte akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies, damit wir unserere Webseite für Sie optimal gestalten und stetig verbessern können. Informationen zur Verwendung von Cookies erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

BrandschutzunterweisungBrandschutzunterweisung

Indem Sie Ihre Mitarbeiter schulen lassen, können Sie schon im Vorfeld die potenziellen Schäden durch ein Brandereignis reduzieren und oftmals hohe Folgekosten oder unnötige Ausfallzeiten vermeiden.

Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A1, §§ 4 und 22) sowie Arbeitsschutzgesetz § 12 müssen Unterweisungen zum Thema “Verhalten im Brandfall” in Betrieben jährlich durchgeführt werden. In § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist geregelt in welchem Umfang die Mitarbeiter eines Betriebes geschult werden sollen. Bei Betrieben bis 20 Beschäftigte sollte mindestens ein Beschäftigter und bei Betrieben über 20 Beschäftigte mindestens 5% der Beschäftigten oder 2 Personen pro Abteilung oder Schicht an einer solchen Schulung teilnehmen.

Betriebliche Brandschutzunterweisung gehört neben vielen anderen Dingen zu unserem umfangreichen Dienstleistungsprogramm. Neben dem erforderlichen Fachwissen aus den unterschiedlichsten Bereichen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes können wir gerade auch im praktischen Bereich auf ein großes Erfahrungspotential zurückgreifen.

Schulungen führen wir direkt bei unseren Kunden durch. Dadurch werden große Ausfallzeiten der Mitarbeiter vermieden.

Für den praktischen Teil der Unterweisung stellen wir ein gasbetriebenes Brandsimulationsgerät sowie Übungsfeuerlöscher zur Verfügung.